Kindertagesbetreuung

Ab welchem Alter hat ein Kind einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung?

Ab seiner Geburt bis zu seinem 1. Geburtstag hat das Kind einen bedingten Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, wenn seine Eltern einen Integrationskurs oder eine Weiterbildung besuchen, ein Hochschulstudium oder eine Berufsausbildung absolvieren oder erwerbstätig sind. Entsprechende Nachweise (Kopie des Arbeitsvertrags, Teilnahmebescheinigung zum Integrationskurs etc.) müssen dem Antrag beigefügt werden.

Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung (Kita-Platz) besteht ab dem 1. Geburtstag des Kindes.

Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung muss durch die Stadt oder Gemeinde, in der Du mit Deinem Kind wohnst, befriedigt werden. Dies kann entweder durch die Bereitstellung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte (Kita) oder durch einen Platz bei einer Tagesmutter erfolgen.

Haben auch Kinder von Asylbewerbern, Geduldeten und anerkannten Flüchtlingen diesen Rechtsanspruch?

Eindeutig ja.

Wie mache ich den Rechtsanspruch meines Kindes auf einen Kita-Platz geltend?

Du musst dazu einen Antrag auf einen Kita-Platz an die Stadt oder Gemeinde stellen, in der Du wohnst.

Im Fall der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow kannst Du das Formular des Antrags hier herunterladen und ausdrucken. Du kannst Dir auch ein kostenloses Druckexemplar dieses Antrages im Bürgerservice der Gemeinde in der Karl-Marx-Straße 4 in Blankenfelde zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag 7 bis 14 Uhr, Dienstag und Donnerstag 7 – 19 Uhr) abholen.

Du solltest diesen Antrag so früh wie möglich stellen, am besten mit Beginn der Schwangerschaft, damit die Gemeinde rechtzeitig von Deinem Kita-Platz-Bedarf weiß.

Den Antrag füllst Du aus und reichst ihn bei der Gemeinde ein, indem Du ihn in den Briefkasten vor dem Verwaltungsgebäude in der Karl-Marx-Straße 4 in Blankenfelde einwirfst. Mache Dir unbedingt eines Kopie des Antrages und notiere Dir, an welchem Tag (Datum!) Du das Original des Antrags in den Briefkasten geworfen hast. Hebe Dir diese Kopie gut auf.

Hast Du nach 3 Monaten noch keinen schriftlichen Bescheid zu Deinem Antrag erhalten, sendest Du ein erneutes Schreiben an den Kommunalservice der Gemeinde (Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Kommunalservice, Karl-Marx-Straße 4, 15827 Blankenfelde-Mahlow) mit dem Hinweis, dass 3 Monate vergangen sind und Du um einen Bescheid zu Deinem Antrag vom (Datum Deines Antrags eintragen!) innerhalb von 2 Wochen ab dem Eingang dieses Schreibens bittest. Auch von diesem Schreiben machst Du dir eine Kopie und hebst sie gut auf.

Erhältst Du einen ablehnenden Bescheid („Leider können wir Ihnen keinen Kita-Platz zur Verfügung stellen“), kannst Du dagegen innerhalb von 4 Wochen schriftlichen Widerspruch einlegen. Die 4 Wochen-Frist ist unbedingt einzuhalten! Es genügt, ein Widerspruchsschreiben zu formulieren, in dem steht: „Gegen Ihren Bescheid vom … (Datum des Bescheids einfügen!) lege ich hiermit Widerspruch ein.“ Von diesem Widerspruchsschreiben machst Du dir eine Kopie und notierst Dir, wann Du das Original des Schreibens in den Briefkasten der Gemeinde geworfen hast. Auch diese Kopie hebst Du dir gut auf.

Erhältst Du zu diesem Widerspruch einen ablehnenden Bescheid der Gemeinde, solltest Du überlegen, ob Du dich an einen Anwalt für Sozial- oder Verwaltungsrecht wendest, um rechtliche Schritte, z.B. eine Klage auf Feststellung Deines Anspruches auf einen Kita-Platz, zu prüfen. Diese Schritte müssen allerdings innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Ablehnung Deines Widerspruchs erfolgen. Du solltest dich also umgehend von einem Anwalt beraten lassen. Warte nicht zu lange!

Das Gleiche gilt, wenn Du nach 6 Monaten noch gar keinen Bescheid zu Deinem Antrag erhalten hast. Auch in diesem Fall solltest Du überlegen, ob Du dich an einen Anwalt für Sozial- oder Verwaltungsrecht wendest, um Dich über mögliche rechtliche Schritte, wie bspw. eine Untätigkeitsklage, beraten zu lassen.

Um einen Anwalt zu finden, kannst Du die Anwaltssuche des Deutschen Anwaltsvereins benutzen.

Beziehst Du Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung, kann Dein Anwalt für Dich Beratungs- und Prozesskostenhilfe beim Jobcenter beantragen, so dass die anwaltliche Beratung und Vertretung für Dich kostenlos sind. Bei der Auswahl Deines Anwalts musst Du darauf achten, dass er im Land Brandenburg zugelassen ist.