Wohnungssuche

Welche Dokumente brauchst Du für die Wohnungssuche?

Vermieter wollen in der Regel die folgenden Dokumente sehen:

  • Deine aktuelle Schufa (nicht älter als 2 Monate)
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (nicht älter als 2 Monate)
  • Eine Kopie Deiner Aufenthaltsgenehmigung

Viele Vermieter bestehen auch auf guten Deutschkenntnissen (mindestens B2), damit sie sich mit Dir verständigen können.

Was musst Du bei der Wohnungssuche noch beachten?

Wenn Du Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehst, musst Du die Kosten der Unterkunft beachten, die es für jeden Brandenburger Landkreis und jeden Berliner Bezirk gibt. Die Kosten der Unterkunft (KdU) definieren, bis zu welcher maximalen Höhe das Jobcenter die monatliche Bruttokaltmiete übernimmt.

Die aktuellen Kosten der Unterkunft für den Landkreis Teltow-Fläming findest Du hier.
Die aktuellen Kosten der Unterkunft für den Landkreis Potsdam-Mittelmark findest Du hier.
Die aktuellen Kosten der Unterkunft für den Landkreis Dahme-Spreewald findest Du hier.
Alle drei Dokumente findest du auch bei uns zum Download.

Deine Mietwohnung darf außerdem nicht beliebig groß sein. Als ALG II- oder Grundsicherung-Bezieher hast Du einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte maximale Wohn-Quadratmeterzahl pro Person.

Wir möchten Dir diesen Rechtsanspruch anhand von vier Beispielen darstellen:

Beispiel 1

1 Erwachsener sucht eine Wohnung. Er hat Anspruch auf eine Wohnung, die eine Wohnfläche von maximal 50 Quadratmetern hat.

Beispiel 2

2 Erwachsene suchen eine gemeinsame Wohnung. Sie haben Anspruch auf eine Wohnung, die eine Wohnfläche von maximal 65 Quadratmetern hat.

Beispiel 3

2 Erwachsene mit 2 Kindern suchen eine Wohnung. Sie haben Anspruch auf eine Wohnung, die eine Wohnfläche von maximal 90 Quadratmetern hat.

Beispiel 4

2 Erwachsene mit 3 Kindern suchen eine Wohnung. Sie haben Anspruch auf eine Wohnung, die eine Wohnfläche von maximal 100 Quadratmetern hat.

Mietwohnungen mit einer Wohnfläche von mehr als 100 Quadratmetern sind nur sehr schwierig bis gar nicht zu finden.

Es ist sehr wichtig, dass Du einen schriftlichen Mietvertrag abschließt, der regelt, von wem Du die Wohnung mietest und wie hoch die monatliche Bruttokaltmiete ist. Dieser Vertrag muss Deine Unterschrift und jene des Vermieters enthalten. Als Mieter hast Du Anspruch, ein Original-Exemplar des Mietvertrages für Deine Unterlagen zu erhalten. Darauf solltest Du unbedingt bestehen.

Vor Abschluss des schriftlichen Mietvertrages musst Du unbedingt die schriftliche Mietkostenübernahme des Jobcenters einholen, damit Du die Sicherheit hast, dass das Jobcenter die Miete und die Mietkaution bezahlt. Drucke dazu die Beschreibung des Mietangebots aus dem Internet aus und lege es dem Jobcenter vor. Die Einholung der Mietkostenübernahme des Jobcenters kann manchmal etwas länger dauern, Du solltest deshalb persönlich zum Jobcenter gehen und etwas drängeln.

Der Mietwohnungsmarkt in Berlin und dem Berliner Umland ist sehr angespannt. In den deutschen Ballungsräumen fehlen insgesamt fast eine Million bezahlbare Wohnungen. Bezahlbare Wohnungen sind deshalb kaum verfügbar. Für Menschen mit niedrigen Einkommen stellt das ein sehr großes Problem dar. Im berlinfernen Raum, also beispielsweise in Jüterbog, Zossen oder Luckenwalde, ist es etwas einfacher, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Welche Dienste im Internet sind bei der Wohnungssuche hilfreich?

Das bekannteste deutsche Wohnungssuchportal ist Immobilienscout24. Um dieses Portal richtig nutzen zu können, musst Du allerdings einen kostenpflichtigen Premium-Account anlegen. Dieser Premium-Account kostet Dich ca. 30 Euro pro Monat und kann von Dir monatlich gekündigt werden.